Europa - Spezial

GEGEN DAS VERGESSEN - HÄNDE WEG VON RUSSLAND!

Rossoschka 2023
Rossoschka 2023

22.10.2021: Kramp-Karrenbauer spricht sich für atomare Drohung gegen Russland aus und verletzt somit das Völkerrecht der Charta der Vereinten Nationen!

Kapitel I – Ziele und Grundsätze

Artikel 1) Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;

3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

 

Diejenigen, die unfähig sind, aus ihrer eigenen Geschichte zu lernen, sind verdammt, sie zu wiederholen!

22.10.2021 - RT DE: Kramp-Karrenbauer spricht sich für atomare Drohung gegen Russland aus

Ewiger Dank und Ruhm den heldenhaften Soldatinnen und Soldaten der Roten Armee für die Befreiung vom Hitler-Faschismus!

 

2023 - 09. Mai im Treptower Park (siehe auch: Freie Presse News - Der 9. Mai in Deutschland)


 

2022 - 09. Mai im Treptower Park (siehe auch: Freie Presse News - Der 9. Mai in Deutschland)

2021 - 9. Mai im Treptower Park und 22. Juni 


2020 - 09. Mai im Treptower Park

Der unbekannte Krieg Doku (D) von 1978 mit Burt Lancaster

Der unbekannte Krieg Doku (D) von 1978 mit Burt Lancaster: 22 Juni 1941 | Die Schlacht um Moskau | Die Belagerung von Leningrad | Nach Osten | Verteidigung von Stalingrad | Die Panzerschlacht von Kursk | Krieg in der Arktis | Der Kaukasus | Die Befreiung der Ukraine | Die Befreiung Weißrusslands | Vom Balkan nach Wien | Die Alliierten | Die Schlacht um Berlin

NATO vs. Russland und China: Wer bedroht wen?

Verband zur Pflege der Traditionen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR e.V.

Am 17.06.2020 war Mathias Tretschog - Journalist und Gründer der Friedensinitiative Stop the WAR in Yemen zum Interview bei den ehemaligen Militärattaches der DDR, Bernd Biedermann (Oberst a. D. der NVA) und Siegfried Eichner (Oberstleutnant a. D. der NVA).

NATO-Deutschland

2+4 Vertrag: Sowjetunion, DDR, BRD, USA, Frankreich, Großbritannien und die neue Militarisierung Deutschlands. NATO-Osterweiterung, Putins Rede 2001 vor dem Bundestag.

USA in Deutschland

EUCOM und AFRICOM – die US-Regionalkommandos in Deutschland

Das Pentagon hat den Erdball in sechs Regionalkommandos aufgeteilt, zwei davon sind in Deutschland stationiert.

Bedrogungslüge

Meinst Du, die Russen wollen Krieg? Vergleicht werden hier die militärischen Bedrohungs-Potenziale konventioneller bzw. atomarer Kriegführung, Russland vs. US/EU/NATO-Länder.


Jugoslawien

Am 24.03.1999 starten völkerrechtswidrig deutsche Kampfjets gegen Jugoslawien. Es ist der erste Kriegseinsatz Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg - Tabubruch!

Ukraine - Krim

17.03.2014 - die Geburtsstunde der neuen Friedensbewegung, begründet durch den US-geführten Putsch in der Ukraine. Über das politische Versagen der NATO, der EU & Deutschlands.

Georgien

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Szenarien einer Bedrohung Europas durch Russland

US-Kriege - Spezial Europa: Die US/EU/NATO-Bedrohungslüge - Szenarien eines möglichen Krieges
Die US/EU/NATO-Bedrohungslüge - Szenarien eines möglichen Krieges

„Der Tod kommt aus Amerika“

13.03.2015 - NachDenkSeiten

„Der Tod kommt aus Amerika“ und die Bestätigung kommt durch den Chef von STRATFOR selbst!

STRATFOR: Das US-Hauptziel seit einem Jahrhundert war, das  Bündnis Russland und Deutschland zu verhindern!

04.02.2015. Der Gründer und Vorsitzende des führenden privaten US-amerikanischen Think Tank STRATFOR George Friedman in einem Vortrag für The Chicago Council on Global Affairs über die geopolitischen Hintergründe der gegenwärtigen Ukraine-Krise und globalen Situation insgesamt (Ausschnitte).

Man lernt beim „Genießen“ dieses Videos, wie unbedeutend und verlogen die Partnerschaft mit den USA ist und welche Rolle TTIP spielen könnte. „Der Tod kommt aus Amerika“- dies sollte der Titel meines nächsten Buches sein, ergänzt um den Untertitel: „Der bedrückende Wandel der USA vom Befreier zum Gewalttäter“.

Dann wurde ich von Freunden darauf hingewiesen, das Buch würde als antiamerikanisch verstanden und potentielle Leser würden von der Eindeutigkeit und Härte des Titels davon abgehalten, es zu lesen. Zögernd habe ich die Warnungen ernst genommen. Nachdem heute dieses Video mit Empfehlungen zur weltweiten US-Strategie des Gründers und Chefs des US-Think Tank STRATFOR (Abkürzung für Stategic Forecasting Inc.) George Friedman auf meinen Bildschirm kam, bedauere ich das Zögern.

Hier werden Handlungsanweisungen für die US-Sicherheits- und Außenpolitik geäußert, die durch die praktische Politik der USA erstaunlich weitgehend bestätigt werden und die man zugleich als zynisch und menschenverachtend werten muss, jedenfalls tödlich für 100tausende Menschen. Wenn Sie sich die Äußerungen von Friedmann anhören, dann werden Sie manche Schritte und Schachzüge der US-Politik und der dahinter steckenden, von den Republikanern geprägten Ideologie besser einordnen können.

Sie werden Äußerungen von Kritikern bestätigt sehen, die von der herrschenden Meinung in Deutschland als antiamerikanisch abgetan werden. ...

 

► Hier gehts zum gesamten Artikel auf NachDenkSeiten Verantwortlich, Albrecht Müller.

NachDenkSeiten geht auf die Initiative von Albrecht Müller (Politologe) und Wolfgang Lieb (promovierter Jurist) zurück. Beide haben sich beruflich mit politischer Kommunikation und öffentlichen Meinungsbildungsprozessen und ihrer Wirkung auf die Qualität politischer Entscheidungen beschäftigt.

 

STRATFOR (Abkürzung für Stategic Forecasting Inc.) Das Expertenteam des Unternehmens besteht aus Politologen, Ökonomen und Sicherheitsexperten, die über „Informanten“ in allen Regionen der Welt verfügen und eine Vielzahl von allgemein zugänglichen und verdeckten Quellen auswerten. Das US-Magazin Barron’s bezeichnete Stratfor aufgrund seiner nachrichtendienstlichen Eigenschaften 2010 als „Schatten-CIA“. Wikipedia-STRATFOR

 

George Friedman Friedman (* 1949 in Budapest, Ungarn) ist ein US-amerikanischer Politologe, Publizist und Direktor der privaten Denkfabrik "Stratfor".

 

Stay Behind - Die Schattenkrieger der NATO

25.09.2014- Phönix

Zum ersten Mal berichtet ein Mitglied der geheimen BND-Partisanentruppe "Stay behind" über seinen Auftrag im Kalten Krieg. "Dieter Gerlach", so sein Deckname, sollte im Fall einer sowjetischen Besetzung der Bundesrepublik im Rücken des Feindes Widerstandsgruppen aufbauen. Die BND-Partisanen übten bis in die 70er Jahre Sprengstoffanschläge, später Funk- und Schleusungsoperationen im besetzten Gebiet. Als 1990 bekannt wurde, dass die italienische Partnerorganisation von "Stay behind" in Terroranschläge verstrickt war, leugnete die Bundesregierung zunächst die Existenz des Partisanennetzwerks. 

(Dauer: 44:01)

Die NATO hat nach dem Zweiten Weltkrieg in allen Ländern Westeuropas geheime Armeen aufgebaut, welche von den Geheimdiensten CIA und MI6 trainiert wurden und in einigen Ländern scheinbar in schwere Verbrechen verwickelt waren.

 

Die in diesem Buch erstmals dargelegte internationale Geschichte der NATO Geheimarmeen, im Fachjargon als „stay-behind“ Armeen bezeichnet, wird in der historischen Forschung erst langsam wieder neu aufgerollt und ist heute noch weiten Kreisen unbekannt. Es geht dabei um antikommunistische verdeckte Einheiten, welche nach dem Zweiten Weltkrieg von CIA und MI6 aufgebaut wurden und sich darauf vorbereiteten, im Falle einer sowjetischen Invasion von Westeuropa hinter den feindlichen Linien als Guerilla zu kämpfen um die besetzten Länder wieder zu befreien.

Dr. Daniele Ganser - Gladio - Geheimarmeenin Europa
Dr. Daniele Ganser - Gladio - Geheimarmeenin Europa

Als die italienische Geheimarmee unter dem Namen „Gladio“ im Jahre 1990 vom italienischen Premierminister Giulio Andreotti enttarnt wurde, folgte die Entdeckung von ähnlichen bewaffneten Netzwerken in Frankreich, Deutschland, Griechenland, Holland, Belgien, Spanien, Portugal, Norwegen, Luxemburg, Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und der Schweiz. 

Gut versteckt: US-Militärstützpunkte in Deutschland

14.04.2017 - 451 Grad

1945 San Francisco - UN-Charta (193 Mitgliedsstaaten)

Präambel

WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,

  • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, 
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
  • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

UND FÜR DIESE ZWECKE

Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,

unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren,

Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern -

HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN. 

 

Kapitel I

Artikel 2 - Gewaltverbot

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen: 

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. 

2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen. 

3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. 

4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. 

5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand. 

6. Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist. 

7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.

 

Die Schlussakte von Helsinki 1975 (KSZE)

VI. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten

Die Teilnehmerstaaten werden sich ungeachtet ihrer gegenseitigen Beziehungen jeder

direkten oder indirekten, individuellen oder kollektiven Einmischung in die inneren oder

äußeren Angelegenheiten enthalten, die in die innerstaatliche Zuständigkeit eines anderen

Teilnehmerstaates fallen.

Sie werden sich dementsprechend jeder Form der bewaffneten Intervention oder der

Androhung einer solchen Intervention gegen einen anderen Teilnehmerstaat enthalten.

Sie werden sich gleichermaßen unter allen Umständen jeder militärischen wie auch

politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zwangsmaßnahme enthalten, die darauf gerichtet

ist, ihrem eigenen Interesse die Ausübung der Rechte eines anderen Teilnehmerstaates, die

dessen Souveränität innewohnen, unterzuordnen und sich damit Vorteile irgendwelcher Art zu

verschaffen.

Dementsprechend werden sie sich unter anderem der direkten oder indirekten

Unterstützung terroristischer Tätigkeiten oder subversiver oder anderer Tätigkeiten enthalten,

die auf den gewaltsamen Umsturz des Regimes eines anderen Teilnehmerstaates gerichtet sind.

 

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

§ 13 Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

EU-VERTRAG - TITEL V - ERLASSENE RECHTSAKTE

8. Dezember 2008

GEMEINSAMER STANDPUNKT 2008/944/GASP DES RATES

betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern

Artikel 2 - Kriterien

Kriterium 1: Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, insbesondere der vom VN-Sicherheitsrat oder der Europäischen Union verhängten Sanktionen, der Übereinkünfte zur Nichtverbreitung und anderen Themen sowie sonstiger internationaler Verpflichtungen

Kriterium 2: Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland

Kriterium 3: Innere Lage im Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten

Kriterium 4: Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region

Kriterium 5: Nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Gebiete, deren Außenbeziehungen in die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats fallen, sowie nationale Sicherheit befreundeter und verbündeter Länder

Kriterium 6: Verhalten des Käuferlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft, unter besonderer Berücksichtigung seiner Haltung zum Terrorismus, der Art der von ihm eingegangenen Bündnisse und der Einhaltung des Völkerrechts

Kriterium 7: Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen

Kriterium 8: Vereinbarkeit der Ausfuhr von Militärtechnologie oder Militärgütern mit der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Staaten bei der Erfüllung ihrer legitimen Sicherheits- und Verteidigungsbedürfnisse möglichst wenige Arbeitskräfte und wirtschaftliche Ressourcen für die Rüstung einsetzen sollten

 

 

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MITEINANDER FÜR EUROPA